und den Feststellungsbescheid des Grundsteuerwertes und den Grundsteuermessbescheid offen halten.

Die Grundsteuer wurde reformiert, weil das alte Modell als verfassungswidrig eingestuft wurde. Doch auch an der neuen Grundsteuer gibt es verfassungsrechtliche Zweifel.

Wer jetzt innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegt, kann mit Verweis auf anhängige Musterklagen den Einspruch ruhend stellen und ohne zusätzliche Kosten von einer späteren günstigeren Rechtsprechung profitieren.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an.

Erfolg Steuern!

Wirtschaftliche Strukturen unterliegen in einer dynamischen Umwelt ständigen Veränderungsprozessen. Bei zunehmend globalen Geschäftsaktivitäten werden auch im Steuerrecht die Rahmenbedingungen immer komplexer: Ganz egal, ob Ihr Unternehmen regional oder weltweit tätig ist. Der unternehmerische Erfolg hängt davon ab, jederzeit den Überblick zu bewahren, um Chancen nutzen und Risiken abwenden zu können.

Wir sind seit über 30 Jahren in der Region Aachen und darüber hinaus kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten, unabhängig davon, ob sich Ihr Unternehmen in der Gründungs-, Wachstums- oder Reifephase befindet.

Unser Team aus Steuerberatern und Fachberatern für internationales Steuerrecht berät regional und überregional Unternehmer und mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen und entwickelt für diese praxisnahe, optimierte und innovative Lösungen.

Langjährige Praxis und ständige Fortbildung sichern die hohe Beratungsqualität.

Nutzen auch Sie unsere Kompetenz und Erfahrung!

Steuerberatung

Privatpersonen

Durch ständig neue Gesetzesänderungen wird das deutsche Steuerrecht immer komplizierter und undurchschaubarer. Die Fragestellungen von Privatpersonen und Unternehmern sind in den vergangenen Jahren zunehmend internationaler, komplexer und interdisziplinärer geworden.

Wir entwickeln nach Ihren privaten Vermögensinteressen und der familiären Situation maßgeschneiderte Steuerstrategien. Von der Umsetzung bis hin zur späteren Anpassung des Konzepts an geänderte Rahmenbedingungen stehen Ihnen unsere Berater persönlich und kompetent zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden.

Wir erstellen professionelle Steuererklärungen oder Steuersimulationen und informieren Sie über relevante und sinnvolle Steuergestaltungsmöglichkeiten. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung in diesem sensiblen Steuerbereich.

Sowohl in der Beratung vermögender Privatkunden als auch in der Nachfolgeberatung konzentrieren wir uns auf ganzheitliche Lösungen, die den Vorstellungen und Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Dabei berücksichtigen wir zivilrechtliche, erbschaftsteuerliche und ertragsteuerliche Auswirkungen.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot, dass Ihre persönliche steuerliche Situation ganzheitlich im Blick behält.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

Laufende Steuerberatung:

  • Steuerliche Beratung zu Investitionen im In- und Ausland
  • Besteuerung von Kapitaleinkünften
  • Besteuerung von Immobilieneinkünften
  • Wohnsitzverlagerung, Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung
  • Vorbereitung von Steuererklärungen, Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung
  • Rechtsbehelfsverfahren, finanzgerichtliche Klageverfahren
  • Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Betreuung im Rahmen von Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren

Konzeptionelle Steuerberatung

  • Konzeption von maßgeschneiderten Strukturen zur Vermögens- und Beteiligungsverwaltung
  • Private Vermögensstrukturanalyse

Nachfolgeregelungen

  • Steuerliche Beratung hinsichtlich erbrechtlicher Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkung- und Erbschaftsteuerberatung

Stiftungsberatung

  • Errichtung und Ausbau von Stiftungen zum Vermögenserhalt
  • Unternehmensstiftungen

Profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer jahrzehntelangen Erfahrung:
Vermögen ist Vertrauenssache!

Unternehmen

Eine dynamische Umwelt wirft für Sie als Unternehmer jeden Tag neue Fragestellungen auf.  Die Einhaltung steuerlicher Pflichten und die Steuerplanung werden immer komplizierter. Der unternehmerische Erfolg hängt davon ab, dass man Risiken vermeidet und Chancen nutzt.

Die Dipl.-Kfm. RUDOLF SURMA Steuerberatungs GmbH kann Sie mit langjähriger Erfahrung dabei unterstützen, diese Herausforderungen zu meistern.

Die Erstellung der Finanzbuchhaltung, des Jahresabschlusses und internen Reportings sowie die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört ebenso zu unseren Dienstleistungen wie die Erstellung der Steuererklärungen und Steuerbilanzen für Unternehmen verschiedenster Rechtsformen. Wir prüfen Steuerbescheide, begleiten Sie bei Betriebsprüfungen und vertreten Sie bei außer- und finanzgerichtlichen Verfahren gegenüber den Finanzbehörden.

Die Erarbeitung optimierter Lösungsansätze und Strategien, die immer Ihre Ziele im Auge behält, sind zentrale Bestandteile unserer kompetenten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung (auch beleglos und auf Wunsch einschließlich der Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Reportings sowie Controlling-Berichten
  • Erstellung von Kostenrechnungen
  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
  • Erstellung und Veröffentlichung von Anhang und Lagebericht im elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanzen
  • Erstellung von Sonderbilanzen
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)
  • Prüfung von Bescheiden
  • Rechtsbehelfsverfahren und finanzgerichtliche Klageverfahren
  • Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Erstellung von steuerlichen Belastungsvergleichen

Umsatzsteuer-Service

Umsatzsteuer sowie andere indirekte Steuern basieren im weitesten Sinne auf Umsatz oder Verbrauch. Die Verpflichtung, diese Steuern abzuführen, besteht somit ungeachtet dessen, ob ein Gewinn erzielt wird oder nicht.

Mit wachsender Internationalisierung unternehmerischer Aktivitäten gewinnt die Beratung bei komplexen Fragestellungen zur Umsatzsteuer zunehmend an Bedeutung. Die Vielzahl anhängiger Verfahren vor Finanzgerichten (FG), dem Bundesfinanzhof (BFH) und  Europäischen Gerichtshof (EuGH) verlangen nach umfassenden Kenntnissen des Steuerrechts.

Wir unterstützen Sie bei der korrekten umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und Abbildung Ihres Tagesgeschäfts, verbessern Ihre Steuergestaltung und bieten Ihnen Beratung und Begleitung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Zusammenfassende Meldungen (ZM)
  • Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Vorsteuer-Vergütungsverfahren
  • Transaktionsberatung zu Umsatz- und Verbrauchsteuern
  • Gezielte Gestaltung umsatzsteuerlicher Leistungsbeziehungen
  • Begleitung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

Unsere Spezialisten für Umsatzsteuer beraten Sie gerne bei der Optimierung nationaler und internationaler Waren- und Dienstleistungsströme sowie der Minimierung umsatzsteuerlicher Risiken.

Lohnsteuer-Service

Das Lohnsteuerrecht legt Ihnen als Arbeitgeber eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen auf, denen Sie sich nicht entziehen können. Es bietet aber auch eine Reihe von gesetzeskonformen Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und Nutzung der Gestaltungsspielräume.

Zu unserem Dienstleistungsspektrum gehört insbesondere die Beratung zu:

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung von Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Meldungen zur Künstlersozialkasse
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften
  • Anträge auf Lohnfortzahlung
  • Anträge auf Kurzarbeit
  • Reisekostenrecht
  • Dienstwagenregelungen
  • andere Vergütungsbestandteile 
  • Beratung bei Anwendung der Pauschalierungsvorschrift des § 37b EStG bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Identifizierung und Gestaltungshinweise zur Minimierung von Lohnsteuerhaftungsrisiken
  • Unterstützung im Vorfeld und Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen

Verrechnungspreis-Service

Die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind unter Beachtung des Fremdvergleichs zu bemessen. Die nationalen Finanzbehörden versuchen weltweit, Steuerausfälle durch Gewinnverlagerungen von verbundenen Unternehmen zu vermeiden, indem die Prüfung von grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen und deren Dokumentation sowie die Einhaltung des Fremdvergleichs zentrale Prüfungsfelder steuerlicher Betriebsprüfungen darstellen. Betriebsprüfungen führen bei Nichtbeachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes zur steuerlichen Korrektur der angesetzten Verrechnungspreise. Ergebnis dieser Korrektur ist die Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und mangels korrespondierender Gegenberichtigung der Verrechnungspreise im Ausland die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen.
Für multinational tätige Unternehmen gehört daher die optimierte Steuerung der in- und ausländischen Steuerlast durch die Festlegung der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen zu den Herausforderungen, bei denen es gilt Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

Unsere Fachberater für internationales Steuerrecht verfügen über die Erfahrung, die zunehmende Zahl der internationalen Verrechnungspreisvorschriften in die Entwicklung der Verrechnungspreissysteme unserer Mandanten zu integrieren, operativ zu realisieren, regelmäßig zu dokumentieren und sie gegen die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen zu verteidigen.

Die Experten der Dipl.-Kfm. Rudolf SURMA Steuerberatungs GmbH können auf eine langjährige Erfahrung bei der Unterstützung von Unternehmen zurückgreifen und begleiten Sie –  auch grenzüberschreitend – in folgenden Bereichen:

  • Planung, Gestaltung und Dokumentation der Verrechnungspreise
  • Entwicklung von Verrechnungspreiskonzepten und Auswahl der Verrechnungspreismethoden
  • Sonderfragen  zu Funktionsverlagerungen, Betriebsstätten und Mitarbeiterentsendungen
  • Analyse und Identifizierung von Verrechnungspreisrisiken
  • Verteidigung der Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren
  • Begleitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Begleitung von Verständigungsverfahren

Verfahrensdokumentation

Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) uneingeschränkt. Danach ist eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation birgt Zündstoff, denn sie bietet dem Betriebsprüfer ein „neues Einfallstor“ für empfindliche Hinzuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Die Prüfung der Verfahrensdokumentation wird zunehmende Bedeutung erlangen. Zur Vermeidung von Zuschätzungen durch die Finanzverwaltung ist deshalb eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen unumgänglich.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Prüfung der bestehenden Verfahrensdokumentation auf Ordnungsmäßigkeit
  • Erstellung der Verfahrensdokumentation
  • Pflege sowie Prüfung auf Aktualität der Verfahrensdokumentation in regelmäßigen Abständen

Streitige außergerichtliche und gerichtliche Steuerverfahren

Strittige Sachverhaltsbeurteilungen, Betriebsprüfungen sowie Ermittlungsverfahren durch die Finanzverwaltung lassen die Anzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Steuerverfahren immer weiter ansteigen. Die Beantwortung der in diesen Steuerverfahren aufgeworfenen Fragen erfordert Erfahrung und fachliche Kompetenz.

Unsere Berater verfügen über  umfassende Kenntnisse des formellen sowie materiellen Steuerrechts und klären mit kreativen und effizienten Lösungen streitige Steuerverfahren.

Darüber hinaus bietet die Dipl.-Kfm. RUDOLF SURMA Steuerberatungs GmbH seit Jahren eine lösungsorientierte Beratung bei strafbefreienden Selbstanzeigen an. Diese umfasst neben der Nacherklärung im Rahmen einer Selbstanzeige auch vorbeugende Maßnahmen gegen steuerstrafrechtliche Risiken im Unternehmen.

Wir bieten Ihnen hierzu folgende Leistungen:

  • Betreuung von Betriebsprüfungen, Beratung und Unterstützung bei Besprechungen und Verhandlungen
  • Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Verhandlungen mit den zuständigen Ermittlungsbehörden
  • Prozessvertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Durchführung von Verständigungsverfahren

Selbstanzeigen & Steuerstrafverfahren

Das Risiko der Entdeckung unversteuerter Einkünfte hat in den letzten Jahren durch neu eingeführte internationale Meldepflichten infolge zunehmender Zusammenarbeit der Staaten, durch den Ankauf von Steuer-CDs und durch eine ausgefeiltere Prüfsoftware der Finanzverwaltung immer weiter zugenommen.

Diese Transparenz und die steigende Anzahl der eingeleiteten Steuerstrafverfahren veranlasst immer mehr Bürger zu einer freiwilligen Selbstanzeige.

Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist, dass alle in der Vergangenheit bislang nicht oder unvollständig erklärten steuerlichen Sachverhalte und Einkünfte umfassend und vollständig nacherklärt werden. In der Praxis stellt die Ermittlung dieser Einkünfte auf Grund der teils aus dem Ausland zur Verfügung stehenden Unterlagen oft eine besondere Herausforderung dar.

Wir bieten seit vielen Jahren eine umfassende Beratung bei Selbstanzeigen und im Steuerstrafverfahren. Die Kenntnisse unserer Steuerberater im steuerlichen Verfahrensrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten stellt eine hohe Beratungsqualität sicher und bietet unseren Mandanten den entscheidenden Mehrwert.

Wir beraten Sie bei:

  • Nacherklärungen und Selbstanzeigen
  • Steuerstrafverfahren
  • Unterstützung bei Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme)
  • Betriebsprüfungen im Grenzbereich zum Strafverfahren

Unternehmensberatung

Unternehmensgründung

Sie haben eine interessante Geschäftsidee und möchten sich selbständig machen?
Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen kompetent bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Unsere Leistungen im Überblick:

  • Bewertung der Erfolgsaussichten Ihres Gründungsvorhabens
  • Erstellung und Begutachtung von Businessplänen
  • Auswahl der für Sie richtigen Rechtsform (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft)
  • Erstellung von kurz- und mittelfristigen betriebswirtschaftlichen Umsatz-, Liquiditäts-  und Rentabilitätsplanrechnungen
  • Prüfung und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Aufbereitung von Daten und Erstellung von Unterlagen für potentielle Vertragspartner und Geldgeber
  • Begleitung von Bankgesprächen, um Ihre Ideen und Vorstellungen den Kreditgebern gegenüber überzeugend zu vermitteln und unsere Kontakte zu den Kreditinstituten für Sie optimal zu nutzen

Wir begleiten Sie von Beginn an bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Unternehmensfinanzierung

Die Finanzierung Ihres Wachstums, neuer Produktentwicklungen oder Investitionen in neue Maschinen oder Anlagegüter stellt Sie als Unternehmer vor die Entscheidung, welche Finanzierungsform für Sie maßgeschneidert ist.

Ob Bankenkredite, öffentliche Fördermittel, Beteiligungskapital (Private Equity) oder alternative Finanzierungsformen wie z.B. Leasing und Factoring: Wenn die Rahmendaten stimmig sind, finden wir einen Weg zur erfolgreichen Finanzierung Ihres Unternehmens.

Zu unseren Dienstleistungen gehören die Analyse der Kapitalstruktur, die Entwicklung eines Finanzierungsmodells, die Informationsaufbereitung für potentielle Kapitalgeber sowie  die Verhandlung der Konditionen mit Banken.

Wir helfen Ihnen bei der Kapitalbeschaffung und Planung Ihrer Unternehmensfinanzierung.

Organisation & Prozesse

Absatzmärkte, Beschaffungsmärkte sowie die Finanz- und Arbeitsmärkte werden immer dynamischer. Dies bedeutet für Unternehmen, dass sie Ressourcen wirtschaftlich und zielgerichtet einsetzen müssen.

Wir analysieren Organisation und Prozesse und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Informations- und Steuerungssysteme, die Ihre Kapazitäten bestmöglich verwerten und an den Bedürfnissen der Kunden orientiert sind.

Wir unterstützen Sie dabei, leistungsstarke Organisationsformen und -abläufe in allen Bereichen Ihres Unternehmens zu entwickeln und zu etablieren.

Wir bieten Ihnen Lösungsansätze durch Schaffung bzw. Optimierung

  • von leistungsstarken Strukturen in Ihrem Unternehmen
  • einer effektiven und effizienten Prozessorganisation
  • einer Kontrolle der prozessorientierten Kosten
  • Implementierung von Controlling-Instrumenten.

Wir begleiten Sie während des gesamten Veränderungsprozesses und helfen Ihnen, Ihre Organisation leistungsfähiger und wirtschaftlicher zu machen – bis wir gemeinsam messbare Erfolge erzielt haben.

Restrukturierung & Sanierung

Umsätze sinken, Geldgeber kürzen Finanzmittel, Liquiditäts-Engpässe tauchen auf, Insolvenz droht –  Unternehmenskrisen haben die unterschiedlichsten Auslöser und Gründe.

Aufrechterhaltung von Lieferbeziehungen, Vorkasse und Liquiditätsengpässe erfordern in der Krise in sehr kurzer Zeit eine Vielzahl von Entscheidungen und schnelles Handeln.

Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartnern muss kurzfristig ein Lösungsweg aufgezeigt werden.

Die Steuerung eines Unternehmens in der Krise ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Umso wichtiger ist das erforderliche Fachwissen, um diese Krisen zu bewältigen. Unsere fachübergreifend zusammenarbeitenden Experten www.kanzlei-klefisch.de setzen ihr Know-how gewinnbringend für Ihr Unternehmen ein. Wir unterstützen und beraten Sie in der kritischen Phase und bei der Neuausrichtung.

Wir helfen Ihnen bei der schnellen Entwicklung sowie Umsetzung von pragmatischen Lösungen und Wiederaufbau von Vertrauen in Ihr Unternehmen durch

  • Sofortmaßnahmen zur Behebung von akuten Problemlagen Ihres Unternehmens
  • Liquiditätsmanagement
  • Projektcontrolling
  • Hilfe bei der Neuausrichtung Ihrer Geschäftstätigkeit
  • Beratung in Kommunikationsfragen mit Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartnern.

Eine Unternehmenskrise ist immer auch Vertrauenskrise – Transparenz schafft bei Geschäftspartnern Vertrauen in die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Was wir bieten …

Vergütung

  • eine attraktive und leistungsgerechte Vergütung
  • 13. Monatsgehalt
  • Prämien, Boni und Sonderzahlungen
  • umfangreiche Sozialleistungen
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Gleitzeitregelung
  • Freitags bis 14:00 Uhr

Tätigkeitsfeld

  • unbefristete Anstellung
  • selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen und kollegialen Arbeitsumfeld
  • ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld
  • regelmäßige Teamsitzungen zum Austausch aktueller Themen
  • interne und externe Fortbildungsangebote sowie Unterstützung bei der beruflichen Weiterentwicklung
  • moderner Arbeitsplatz mit 2 Bildschirmen in Büros mit maximal 2 Mitarbeitern

Benefits

  • Teilzeitregelungen und individuelle Homeoffice-Optionen
  • klimatisierte Büros und Besprechungsräume
  • ausreichend Parkplätze vor der Kanzlei
  • kostenlose Bereitstellung diverser Heißgetränke und Mineralwasser
  • Teamevents, Betriebsausflüge

Steuerberatungsassistent (m/w/d)

Es erwarten Sie abwechslungsreiche und spannende Aufgaben für Mandanten aus verschiedenen Bereichen Weiterlesen

Steuerfachangestellte (w/m/d)

Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung oder einer Veränderung? Weiterlesen

Wir sind Praxispartner der IU Internationalen Hochschule

Gemeinsam mit der privaten, staatlich anerkannten IU Internationalen Hochschule (IU) bilden wir die Nachwuchskräfte von morgen aus. Weiterlesen

Wir bilden aus!

Vielleicht möchten Sie Ihre Karriere bei uns beginnen? Weiterlesen

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    Diplom-Kaufmann Rudolf Surma Steuerberatungs GmbH
    Adenauerstraße 12
    52146 Würselen

    Telefon 02405 4187-0
    Telefax 02405 4187-41

    Bürozeiten
    Montag bis Donnerstag;
    9:00 – 16:00 Uhr
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    9:00 – 14:00 Uhr
    Termine nach Vereinbarung

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    1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
    Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Kanzleiwebseite „www.surma-steuerberatung.com“.

    Veranwortlicher:
    Dipl.-Kfm. Rudolf Surma Steuerberatungs GmbH
    Geschäftsführer:
    StB FBIntStR Dipl.-Kfm. Rudolf Surma
    StB Dipl.-Kfm. Markus Heinrichs
    Adenauerstraße 12
    52146 Würselen
    Deutschland
    Telefon 02405 41870
    Telefax 02405 418741
    E-Mail kanzlei(Erfolg steuern)surma-steuerberatung.de
    Website www.surma-steuerberatung.com

    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

    Reinhold Goetz, Dipl.Ing. Nachrichtentechnik
    Zertifizierte Datenschutzfachkraft
    E-Mail datenschutz(Erfolg steuern)wimas.de
    Telefon 02235 9947997

    2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

    2.1 Aufruf der Webseite
    Beim Aufruf dieser Webseite www.surma-steuerberatung.com werden durch den Internet-Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:

    – IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
    – Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
    – Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
    – Webseite, von der aus der Besucher auf die Kanzleiwebseite gelangt (sog. Referrer-URL),
    – Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers.

    Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt. Die Kanzlei hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,

    – die Verbindung zur Webseite der Kanzlei zügig aufzubauen,
    – eine nutzerfreundliche Anwendung der Webseite zu ermöglichen,
    – die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten und
    – die Administration der Webseite zu erleichtern und zu verbessern.

    Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers der Webseite zu gewinnen.

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    Besucher können über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite Nachrichten an die Kanzlei übermitteln. Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben. Mit Absenden der Nachricht über das Kontaktformular willigt der Besucher in die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ein. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Abwicklung und Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular. Dies geschieht auf Basis der freiwillig erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO. Die für die Benutzung des Kontaktformulars erhobenen personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung gegeben sind (z. B. anschließende Beauftragung unserer Kanzlei).

    3. Weitergabe von Daten
    Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn

    – nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich
    dazu eingewilligt wurde,
    – die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass die betroffene Person ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
    – für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
    – dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.

    In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

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    5.1 Auskunft
    Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 57 Abs. 1 StBerG verstoßen würde oder die Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen. Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:

    – Zwecke der Verarbeitung,
    – Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
    – Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
    – falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
    – das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchs-rechts gegen diese Verarbeitung,
    – das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
    – sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
    – das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
    –  im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

    5.2 Berichtigung und Vervollständigung
    Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

    5.3 Löschung
    Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

    – Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
    – Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
    – Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
    – Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
    – Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    – Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

    Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

    5.4 Einschränkung der Verarbeitung
    Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

    – Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
    – Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
    – Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
    – Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

    Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

    5.5 Datenübertragbarkeit
    Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

    5.6 Widerspruch
    Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.

    Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.

    5.7 Widerruf einer Einwilligung
    Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

    5.8 Beschwerde
    Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

    6. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
    Diese Datenschutzerklärung hat den Stand 25. Mai 2018.

    Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

     

    Impressum

    Impressum | Angaben gemäß § 5 TMG und § 2 DL-InfoV | Rechtliche Hinweise

    Diplom-Kaufmann Rudolf Surma Steuerberatungsgesellschaft mbH
    Geschäftsführer:
    StB FBIntStR Dipl.-Kfm. Rudolf Surma
    StB Dipl.-Kfm. Markus Heinrichs

    Redaktionelle Berabeitung:
    StB FBIntStR Dipl.-Kfm. Rudolf Surma
    StB Dipl.-Kfm. Markus Heinrichs

    Adenauerstraße 12
    D-52146 Würselen
    Telefon +49 2405 4187-0
    Telefax +49 2405 4187-41
    kanzlei(Erfolg steuern)surma-steuerberatung.de">kanzlei(Erfolg steuern)surma-steuerberatung.de

    Sitz: Würselen
    Amtsgericht Aachen HRB 12327
    USt-IdNr. DE 234 274 392

    Berufsaufsicht | berufsrechtliche Regelungen | AGB
    Zuständige Aufsichtsbehörde ist  für Steuerberater, Steuerberaterinnen und Steuerberatungsgesellschaft die Steuerberaterkammer Köln, Gereonstraße 34-36, 50670 Köln. www.stbk-koeln.de

    Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) verliehen. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Steuerberaterinnen, Steuerberater sowie die Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland zugelassen und Mitglieder der Steuerberaterkammer Köln.

    Die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB), finden sich auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de.

    Wir erbringen unsere Leistungen auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

    Berufshaftpflichtversicherung
    Es besteht für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Türkei, der Russischen Föderation und der sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie die außereuropäischen Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören. Und genügt den Anforderungen des  § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG) und §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).

    Haftung
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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

    Stand: Juli 2018

    Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

    1. Umfang und Ausführung des Auftrags

    1. Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.
    2. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
    3. Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
    4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
    5. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

    2. Verschwiegenheitspflicht

    1. Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.
    2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
    3. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt.
    4. Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

    3. Mitwirkung Dritter
    Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.

    a Elektronische Kommunikation, Datenschutz

    1. Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
    2. Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
    3. Soweit der Auftraggeber mit dem Steuerberater die Kommunikation per Telefaxanschluss oder über eine E-Mail-Adresse wünscht, hat der Auftraggeber sich an den Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) zu beteiligen.

    4. Mängelbeseitigung

    1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird.
    2. Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
    3. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

    5. Haftung

    1. Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 1.000.000,00 € (in Worten: eine Million €) begrenzt.Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.
    2. Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.

    6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
    2. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
    4. Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.
    5. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

    7. Urheberrechtsschutz
    Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

    8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung

    1. Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV).
    2. Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).
    3. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    4. Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

    9. Beendigung des Vertrags

    1. Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
    2. Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist.
    3. Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf).
    4. Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
    5. Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen.
    6. Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
    7. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

    10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen

    1. Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
    2. Handakten i. S. v. Abs. 1 sind nur die Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBG).
    3. Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
    4. Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG).

    11. Sonstiges
    Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

    12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
    Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


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